Gesetzliche Prüfungen

HAUPT- UND ABGASUNTERSUCHUNG

Gesetzliche Prüfungen

Damit Sie jederzeit mit Ihrem Transporter sicher im Straßenverkehr unterwegs sind, lassen Sie die Haupt- und Abgasuntersuchung regelmäßig bei uns durchführen.

In Zusammenarbeit mit dem TÜV und der DEKRA sorgen wir für eine fachkundige Prüfung Ihres Fahrzeugs. Dazu bieten wir Ihnen eine schnelle und bequeme Abwicklung.

Wir möchten, dass Ihr Transporter für den Prüftermin optimal vorbereitet ist, mit unserem HU-Vorab-Check sind Sie damit auf der sicheren Seite. Hier überprüfen wir schon vorher alle relevanten Positionen. Sollten wir feststellen, dass notwendige Reparaturen erforderlich sein, führen wir diese nach Rücksprache mit Ihnen sofort durch. So ersparen Sie sich eine mögliche Nachuntersuchung. Gern kombinieren wir beide Termine an einem Tag und bewahren Sie zusätzlich vor einem unnötigen Zeitverlust.

Informieren Sie sich auch gern zu unserem praktischen Transporter-Ersatzwagen-Service. Hier können wir Ihnen während eines Servicetermins ein passendes Fahrzeug zur Verfügung stellen.

WIR ERLEDIGEN DIE GESAMTE ABWICKLUNG FÜR SIE.

UVV-PRÜFUNG 
MIT UNS IMMER AUF NUMMER SICHER

Nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf Arbeits- und Verkehrssicherheit geprüft werden. Das fordert die Berufsgenossenschaft in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV).

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld und zusätzlich kann die Berufsgenossenschaft Versicherungsleistungen verweigern.

Unsere ausgebildeten Fachkräfte haben alle erforderlichen Kenntnisse, um Fahrzeuge nach den Vorgaben der UVV sachgemäß zu prüfen. Hier untersuchen wir alle geforderten Punkte der Arbeits- und Verkehrssicherheit. Dazu zählen: Beleuchtung, Lenkung, Bremsen, Räder, Ladungssicherung und sicherheitsrelevante Zubehör- und Fahrzeugteile. Die Prüfergebnisse sind gemäß DGUV Vorschrift 70 schriftlich niederzulegen und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Mit uns als Partner gehen Sie auf Nummer sicher. Durch die Ausstellung eines sachkundigen UVV-Berichtes und einer aktuellen UVV-Plakette an Ihrem Fahrzeug, halten Sie die gesetzlichen Vorschriften der UVV anstandslos ein.

Lassen Sie die UVV-Prüfung pünktlich bei uns durchführen. Gern informieren wir Sie persönlich zu dem Thema.

UVV-Prüfung Ladebordwand

Auch für die jährliche UVV-Prüfung von Ladebordwänden sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Diese führen wir gemäß DGUV Vorschrift 100–500 fachgerecht für Sie durch. Dazu überprüfen wir u. a. den Zustand der Einrichtungen und Bauteile sowie die Wirksamkeit und Vollständigkeit der Sicherheitseinrichtungen. Hierzu erhalten Sie einen sachkundigen UVV-Prüfbericht sowie eine entsprechende UVV-Prüfplakette für Ihr Fahrzeug.

TACHOPRÜFUNG – WIR SORGEN FÜR OPTIMALE FUNKTIONSTÜCHTIGKEIT

Um eine ordnungsgemäße Aufzeichnung und Dokumentation von Transportfahrzeugen gewährleisten zu können, ist die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte zwingend erforderlich.

Hierzu fordert der Gesetzgeber nach § 57 b StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) alle zwei Jahre auf eine Prüfung durchführen zu lassen. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften sind die Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte auf Einbau, Zustand, Messgenauigkeit, sowie Arbeitsweise zu überprüfen.

Ob digitaler oder analoger Tachograph. Auch bei dieser gesetzlichen Prüfung sind wir Ihr zuverlässiger Partner und können die Prüfung gemäß § 57b StVZO durch einen Fachkundigen professionell bei uns durchführen lassen. Sie erhalten dazu eine entsprechende Prüfbescheinigung mit einer Gültigkeit von zwei Jahren und sind der gesetzlichen Vorschrift nachgekommen.

Gern unterstützen wir Sie auch bei Ihrer gesamten Transporterflotte und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.