Wer mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs ist, schätzt die Unabhängigkeit und den Komfort. Dazu zählt auch eine gut funktionierende Gasanlage. Doch damit Herd, Heizung und Kühlschrank sicher und zuverlässig arbeiten, ist eine regelmäßige Gasprüfung unerlässlich. Ab dem 19. Juni 2025 wird die regelmäßige Gasprüfung durch Sachverständige in Deutschland verpflichtend. Was das für Camper bedeutet und wie die Prüfung abläuft, erklären wir Ihnen in unserem Beitrag.
Warum ist die Gasprüfung notwendig?
Flüssiggas ist eine effiziente Energiequelle, bringt aber auch Risiken mit sich. Eine defekte oder undichte Gasanlage kann zu schweren Unfällen, Gasexplosionen oder Kohlenmonoxid-Vergiftungen führen. Eine regelmäßige Gasprüfung stellt sicher, dass alle Komponenten dicht sind und gefahrlos betrieben werden können. Zudem kann ein nachweislich geprüftes Gassystem Probleme bei Versicherungsfällen vermeiden.
Gesetzliche Vorgaben und Prüfintervalle
- Die Gasprüfung war bereits für Wohnmobile und Wohnwagen empfohlen. Ab dem 19. Juni 2025 wird die G 607-Prüfung verpflichten. Das regelt der „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ der Straßen-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
- Die Prüfung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden und ist unabhängig von der Hauptuntersuchung.
- Viele Campingplätze verlangen eine gültige Gasprüfbescheinigung, bevor ein Fahrzeug auf dem Platz zugelassen wird.
- Wer eine Flüssiggasanlage in seinem Campingfahrzeug nutzt, hat noch bis zum 19. Juni 2025 Zeit, eine Erstprüfung durchführen zu lassen. Mit dem Ende der Übergangsfrist wird der Nachweis der Prüfung zur Pflicht.
- Bei neuen Fahrzeugen sowie nach einer längeren Stilllegung ist die Gasprüfung vor der ersten bzw. erneuten Inbetriebnahme erforderlich.
Ablauf der Gasprüfung
Ein zertifizierter Sachverständiger oder Fachbetrieb nimmt die Prüfung vor und kontrolliert:
- Sichtprüfung: Prüfung von Gasleitungen, Anschlüssen und Geräten auf sichtbare Schäden.
- Dichtheitsprüfung: Mittels spezieller Messtechnik wird kontrolliert, ob Gasleitungen und Armaturen dicht sind und sich das Gas nicht unkontrolliert ausbreitet.
- Funktionsprüfung: Alle angeschlossenen Gasgeräte werden getestet, um deren sichere Nutzung zu gewährleisten.
- Abgasprüfung: Hier wird sichergestellt, ob Abgase sicher abgeführt werden und keine Gefahr durch Kohlenmonoxid besteht.
Die Gasprüfung wird bequem und zuverlässig von einem zertifizierten DEKRA-Sachkundigen in unserem Hause durchgeführt. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung sowie eine Plakette, die die nächste Fälligkeit der Prüfung dokumentiert.
Was tun, wenn die Gasprüfung nicht bestanden wird?
Falls Mängel festgestellt werden, sollten diese umgehend behoben werden. Häufige Probleme sind:
- Undichte oder poröse Gasschläuche
- Defekte oder veraltete Gasdruckregler
- Beschädigte oder unsachgemäß installierte Leitungen
Nach der Reparatur kann die Prüfung erneut durchgeführt werden, bis die Anlage den Sicherheitsstandards entspricht.
Bußgelder bei fehlender Gasprüfung
Halterinnen und Halter, die der neuen Prüfpflicht für ihre Fahrzeuge nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit Bußgeldern rechnen. Diese variieren je nach Fristüberschreitung:
- 15 Euro bei einer Überschreitung von mehr als 2 bis zu 4 Monaten
- 25 Euro bei einer Überschreitung von mehr als 4 bis zu 8 Monaten
- 60 Euro bei einer Überschreitung von mehr als 8 Monaten
Es empfiehlt sich daher, die Prüfung rechtzeitig von uns durchführen zu lassen, um unnötige Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Fazit: Sicherheit für sorgenfreies Reisen
Mit der neuen gesetzlichen Regelung wird die Sicherheit im Campingbereich weiter verbessert. Eine regelmäßige Gasprüfung stellt sicher, dass Reisemobile und Wohnwagen gefahrlos genutzt werden können. Wer die Prüftermine einhält, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern schützt auch sich selbst und andere vor vermeidbaren Gefahren. Planen Sie daher rechtzeitig einen Termin bei uns im Hause für Ihre nächste Gasprüfung und reisen Sie auf Nummer sicher!
Wir freuen uns Sie bei uns im Hause zu begrüßen.
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