Förderprogramm Abbiegeassistent: Mehr Sicherheit für Transporter und LKWs

Jan. 15, 2025 | News

Die Sicherheit im Straßenverkehr hat höchste Priorität – insbesondere für Transporter und LKWs, die in engen Verkehrssituationen oder beim Abbiegen oft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind. Daher hat sich das Bundesministerium für Digitales und Verkehr für eine Ausrüstungspflicht eingesetzt und erreicht, dass Abbiegeassistenten (auch „Totwinkel-Assistent“ genannt) ab 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend sind.

Um die Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrer grundlegend zu minimieren, wurde 2019 das „Förderprogramm Abbiegeassistent“ des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) gestartet. Diese Förderung gilt für Fahrzeuge, die nicht mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sind und bei einer Nachrüstung finanziell unterstützt werden können.

Erfahren Sie hier mehr über die Vorteile eines Abbiegeassistenten und wie wir Sie dabei unterstützen können.

Was ist ein Abbiegeassistent und wie funktioniert er?

Ein Abbiegeassistent ist ein technisches Sicherheitssystem, das speziell für Lastwagen (LKW) und große Transportfahrzeuge entwickelt wurde, um Unfälle beim Abbiegen zu verhindern, da die Fahrer aufgrund der Fahrzeuggröße häufig nur eingeschränkte Sicht haben.

Abbiegeassistenten funktionieren, indem sie mithilfe von Sensoren wie Radar, Ultraschall oder Kameras den Bereich neben und hinter dem Fahrzeug überwachen. Dabei erkennt das System potenzielle Gefahren, wie beispielsweise Radfahrer oder Fußgänger, die sich im toten Winkel befinden. Sobald eine solche Gefahrensituation auftritt, wird der Fahrer durch akustische, optische oder haptische Signale – etwa ein Warnton oder eine Vibration – gewarnt.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt weiterhin den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen und ist der sogenannte Fördergeber. Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Förderung zum Einbau von Abbiegeassistenten zu beantragen. Diese unterscheiden sich über die Fahrzeugart und das Förderprogramm. Die entsprechenden Anträge werden jeweils beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gestellt.

Für welche Fahrzeuge gilt die Förderung?

Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtmasse (Förderprogramm „AAS“)

Förderfähig im Rahmen des 2019 gestarteten Förderprogramms “Aktion Abbiegeassistent“ sind Nutzfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen, sowie Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzplatzes. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Zwecke angeschafft und in Betrieb genommen wurden.

Zuletzt wurde die Förderperiode Abbiegeassistent aufgrund ihres großen Erfolges bis zum 29.11.2024 verlängert. Die bis Ende 2025 neue Förderrichtlinie steht in ihren Startlöchern, ist aber noch nicht bekannt. Die erforderlichen Vorbereitungen wurden getroffen, nun steht nur noch die haushalterische Bestätigung aus. Das BALM wird die Antragsformulare wie gewohnt mit einem Vorlauf von zwei Wochen im eService-Portal zur Verfügung stellen.

Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig die offiziellen Webseiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des BALM zu besuchen, um aktuelle Informationen zu erhalten oder sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Schwere Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen Gesamtmasse (Förderprogramm „De-minimis“)

Seit dem 9. Januar 2023 können auch Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr den Einbau von Abbiegeassistenten in schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen wieder über das  Förderprogramm „De-Minimis“ fördern lassen.

Wie hoch ist die Förderung?

Wenn Sie ein Nutzfahrzeug oder einen Bus mit einem Abbiegeassistenzsystem ausrüsten möchten, beträgt der Zuschuss bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 1.500 Euro pro Einzelmaßnahme. Pro Jahr können Sie für maximal 10 Einzelmaßnahmen eine Förderung erhalten. Falls die verfügbaren Mittel bis zum 30. September eines Jahres nicht vollständig ausgeschöpft sind, besteht möglicherweise die Möglichkeit, zusätzliche Zuschüsse zu erhalten.

Fazit: Warum ein Abbiegeassistent unverzichtbar ist

Ein Abbiegeassistent ist nicht nur eine Investition in die Sicherheit, sondern auch in die Zukunft Ihres Unternehmens. Er reduziert das Unfallrisiko, schützt Menschenleben und trägt dazu bei, schwere Verkehrsunfälle – insbesondere mit Fußgängern und Radfahrern – zu vermeiden. Darüber hinaus sorgt er für ein erhöhtes Sicherheitsbewusstsein bei den Fahrern, entlastet sie in stressigen Verkehrssituationen und stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihr Unternehmen.

Durch die staatliche Förderung wird die Nachrüstung erschwinglicher, und Sie können schon heute einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, bevor gesetzliche Verpflichtungen greifen. Mit einem Abbiegeassistenten setzen Sie ein Zeichen für Verantwortung, Innovation und Nachhaltigkeit – ein Gewinn für alle Verkehrsteilnehmer.

Unser Service für Sie

Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Nachrüstung, sondern auch bei der Antragstellung für die Förderung. Unsere Experten beraten Sie zu den passenden Abbiegeassistenzsystemen für Ihre Fahrzeuge und übernehmen die fachgerechte Installation.

Haben Sie Fragen zum Förderprogramm oder möchten Sie Ihre Fahrzeuge ausrüsten lassen? Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam sorgen wir für mehr Sicherheit auf den Straßen!

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