Handwerksbetriebe können unter bestimmten Bedingungen von der Maut befreit werden, denn mit der Senkung der Mautpflichtgrenze tritt eine neue sogenannte „Handwerkerausnahme“ in Kraft. Diese spezielle Handwerkerregelung ist abhängig von der spezifischen Fahrt und den transportierten Gütern.
Wann greift die Handwerkerausnahme?
Sollte diese neue Bestimmung auch für Ihren Handwerksbetrieb zutreffen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die unter die Voraussetzungen der Handwerkerausnahme fallen, auf der Toll Collect-Webseite zu melden.
Informieren Sie sich auch gern persönlich bei unseren erfahrenen Mitarbeitern zu dem Thema LKW-Maut.
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