Die neue LKW-Maut 2024 und die „Handwerkerausnahme“.

Apr 24, 2024 | News

Ab dem 1. Juli 2024 unterliegen Fahrzeuge für den Güterkraftverkehr mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 und unter 7,5 Tonnen gemäß dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) der Mautpflicht.

Handwerksbetriebe können unter bestimmten Bedingungen von der Maut befreit werden, denn mit der Senkung der Mautpflichtgrenze tritt eine neue sogenannte „Handwerkerausnahme“ in Kraft. Diese spezielle Handwerkerregelung ist abhängig von der spezifischen Fahrt und den transportierten Gütern.

Wann greift die Handwerkerausnahme?

Das Fahrzeug wird von den Mitarbeitern eines Handwerksbetriebs gefahren.
Es handelt sich um den Transport von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die für die Werk- und Dienstleistungen des Betriebs notwendig sind.
Die transportierten Güter sind durch die eigene Herstellung, Weiterverarbeitung oder Reparatur des Handwerksbetriebs gefertigt worden.
Welche Berufe von dieser Regelung genau betroffen sind, finden Sie in den Anlagen A und B der Handwerksordnung. Zudem erstreckt sich die Handwerkerausnahme auf die in Deutschland anerkannten Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofile denen von Handwerksberufen ähneln sowie auf Handwerksbetriebe im Ausland.

Sollte diese neue Bestimmung auch für Ihren Handwerksbetrieb zutreffen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die unter die Voraussetzungen der Handwerkerausnahme fallen, auf der Toll Collect-Webseite zu melden.

Informieren Sie sich auch gern persönlich bei unseren erfahrenen Mitarbeitern zu dem Thema LKW-Maut.

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